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Presseaussendung
Corporate Governance
In den letzten Jahren wurden in vielen Ländern Corporate Governance Kodices ausgearbeitet, die sich insbesondere an Unternehmen richten, die sich über den Kapitalmarkt finanzieren. Derartige Regelwerke, die Grundsätze guter Unternehmensführung festschreiben, werden von Investoren als wichtige Orientierungshilfe angesehen. In Österreich haben das Institut Österreichischer Wirtschaftsprüfer (IWP) und die Österreichische Vereinigung für Finanzanalyse und Asset Management (ÖVFA) in verdienstvoller Weise Entwürfe für einen Österreichischen Corporate Governance Kodex ausgearbeitet. In einem Österreichischen Arbeitskreis für Corporate Governance, dem Vertreter der ÖVFA, des IWP, der Emittenten, der Investoren, der Wiener Börse und der Wissenschaft angehören, wurde auf Grundlage der Entwürfe der nunmehr vorliegende einheitliche Österreichische Corporate Governance Kodex erarbeitet.
Mit dem Österreichischen Corporate Governance Kodex wird österreichischen Aktiengesellschaften ein Ordnungsrahmen für die Leitung und Überwachung des Unternehmens zur Verfügung gestellt. Dieser enthält die international üblichen Standards für gute Unternehmensführung, aber auch die in diesem Zusammenhang bedeutsamen Regelungen des österreichischen Aktienrechts.
Der Kodex verfolgt das Ziel einer verantwortlichen, auf nachhaltige und langfristige Wertschaffung ausgerichteten Leitung und Kontrolle von Gesellschaften und Konzernen. Mit dieser Zielsetzung ist den Interessen aller, deren Wohlergehen mit dem Erfolg des Unternehmens verbunden ist, am besten gedient. Mit dem Kodex wird ein hohes Maß an Transparenz für alle Stakeholder des Unternehmens erreicht.
Dieser Kodex richtet sich vorrangig an österreichische börsennotierte Aktiengesellschaften. Grundlage sind die Vorschriften des österreichischen Aktien-, Börse- und Kapitalmarktrechts, sowie in ihren Grundsätzen die OECD-Richtlinien für Corporate Governance. Es wird empfohlen, dass sich auch nichtbörsennotierte Aktiengesellschaften daran orientieren, soweit die Regeln auf diese anwendbar sind. Geltung erlangt der Österreichische Corporate Governance Kodex durch freiwillige Selbstverpflichtung der Unternehmen zu den Corporate Governance Grundsätzen in der jeweils vorliegenden Fassung.
Der Kodex selbst umfaßt folgende Regelkategorien:
1. Legal Requirement (L): Regel beruht auf zwingenden Rechtsvorschriften1
2. Comply or Explain (C): Regel soll eingehalten werden; eine Abweichung muss erklärt und begründet werden, um ein kodexkonformes Verhalten zu erreichen
3. Recommendation (R): Regel mit Empfehlungscharakter; Nichteinhaltung ist weder offenzulegen noch zu begründen In Regeln, die nicht nur die börsennotierte Gesellschaft selbst, sondern auch ihre Konzernunternehmen betreffen, wird der Begriff “Unternehmen” statt “Gesellschaft” verwendet. Sonderregelungen für Banken und Versicherungen bleiben vom Kodex unberührt.
Der Österreichische Corporate Governance Kodex erlangte mit 1. Oktober 2002 seine Gültigkeit
. Der Volltext kann auf dieser website unter Corporate Governance Kodex abgerufen werden.
Link auf die Website des Österreichischen Arbeitskreises für Corporate Governance (Austrian Working Group for Corporate Governance).
http://www.corporate-governance.at/
Kontakt:
Mag. Friedrich Mostböck, CEFA
Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG
friedrich.mostboeck@erstegroup.com
T: 43 1 050 100 11902